KV Wahl 2020

Kirchenvorstandswahlen 2020 Ergebnisse

Die Kirchenvorstandswahl hat am 20.09.2020 im Anschluss an den Erntedankgottesdiensten in Clausnitz, Sayda, Dorfchemnitz stattgefunden. Die Wahl ist wie folgt ausgegangen:

Laut „Ortsgesetz über die Bildung und Zusammensetzung des Kirchenvorstandes“ vom 09.01.2020, werden aus jedem Stimmbezirk (ehemalige Kirchgemeinden) drei Kandidaten gewählt:

  • Frank Eilenberger, Matthias Wehner und Kathrin Roder für den Stimmbezirk Clausnitz-Cämmerswalde-Rechenberg
  • Daniel Fischer, Peter Ihle und Jan Gernegroß für den Stimmbezirk Dorfchemnitz-Voigtsdorf
  • Angela Reichelt-Pärnt, Sylvia Ullmann und Tino Wenzel für den Stimmbezirk Sayda

Alle gewählten Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher haben ihre Wahl angenommen. Wir gratulieren dem neu gewählten Kirchenvorstand unserer Kirchgemeinde Kreuztanne bei Sayda und wünschen Gottes Segen für Ihr Amt.

Die Wahl wurde in der Kirchenvorstandssitzung vom 20.09.2020 bestätigt. Laut Ortsgesetz werden zudem ein Jugendvertreter (16 bis 27 Jahre) und je Stimmbezirk ein weiteres Mitglied in den Kirchenvorstand berufen. Der neu gewählte Kirchenvorstand hat in seiner ersten Sitzung vom 23.09.2020 demnach folgende Kandidaten berufen:

Jakob Neuber (Rechenberg) als Jugendvertreter

Hartmut Hoyer für für den Stimmbezirk Clausnitz-Cämmerswalde-Rechenberg

Claudia Eger für den Stimmbezirk Dorfchemnitz-Voigtsdorf

Katrin Hänel für den Stimmbezirk Sayda

Die Berufungen wurden jeweils angenommen. Auch Ihnen gratulieren wir und wünschen Gottes Segen für ihr Amt.

Die Einführung des neuen Kirchenvorstandes findet am 1. Advent (29.11.2020) 10:00 in Sayda in der Kirche statt.

Jeder Wahlberechtigte kann schriftlich und begründet bis zum 01.10.2020 beim Kirchenvorstand Einspruch einlegen gegen

  1. das Wahlverfahren binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Datum der Bekanntgabe 24.09.2020),
  2. das Berufungsverfahren oder einzelne Berufene binnen einer Woche nach
    Bekanntgabe des Ergebnisses der Berufung (Datum der Bekanntgabe 24.09.2020).

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zuerst: Die Kirchenvorstandswahlen finden in getrennten Wahlbezirken, jedoch mit einer gemeinsamen Kandidaten Liste statt. Das bedeutet: Sie können nur in dem Wahlbezirk wählen, wo Sie selbst gemeldet sind. Sie können jedoch jeden der Kandidaten, auch aus einem anderen Wahlbezirk ankreuzen. Konkret heißt das: Alle Wähler aus Sayda und dazugehörige Orten wählen nach dem Gottesdienst in Sayda. Alle Wähler aus Clausnitz, Cämmerswalde, Rechenberg-Bienenmühle und dazugehörige Orte wählen nach dem Gottesdienst in Clausnitz. Alle Wähler aus Dorfchemnitz und Voigtsdorf mit Ortsteilen wählen nach dem Gottesdienst in Dorfchemnitz. Die Briefwahl kann alternativ ab sofort in den Pfarrbüros beantragt werden.

Bekanntgabe der Kandidatenliste – Vorstellung der Kandidaten – erneute Bekanntgabe von Orten und Zeiten der Wahlmöglichkeiten

Liebe Gemeindeglieder!

Die diesjährige Wahl von Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen findet in unserer Kirchgemeinde am 20.09.2020 im Anschluss an den Gottesdienst um 10:00 Uhr entsprechend Ihres Wahlbezirks in Dorfchemnitz/Sayda/Clausnitz statt. Unsere Kirchgemeinde Kreuztanne bei Sayda ist in folgende Stimmbezirke eingeteilt: Ehemalige Kirchgemeinden Sayda, Dorfchemnitz-Voigtsdorf, Clausnitz-Cämmerswalde-Rechenberg.

Am Wahltag verhinderte wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum 16.9. mündlich oder schriftlich beim Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen.

Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder sind eingeladen, sich an dieser Wahl zu beteiligen.

Für das Amt eines Kirchenvorstehers/einer Kirchenvorsteherin unserer Kirchgemeinde kandidieren folgende Gemeindeglieder:

Aus dem Wahlbezirk Clausnitz-Cämmerswalde-Rechenberg:

Kathrin Roder

Frank Eilenberger

Matthias Wehner

Steve Wagner

Aus dem Wahlbezirk Dorfchemnitz-Voigtsdorf:

Jan Gernegroß

Peter Ihle

Daniel Fischer

Aus dem Wahlbezirk Sayda:

Tino Wenzel

Sylvia Ullmann

Angela Reichelt-Pärnt

Einsprüche gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidaten können nur geprüft werden, wenn sie bis zum 16.8. schriftlich und unter Angabe der Gründe beim Kirchenvorstand eingelegt werden.

Die persönliche Vorstellung der Kandidaten erfolgt am 6.9.2020 in den Schulanfangsgottesdiensten jeweils 10:00 in Sayda, Dorfchemnitz, Rechenberg. Dazu werden alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder herzlich eingeladen.

Die Kirchenvorsteherwahl am 20.9. entsprechend Ihres Wahlbezirks in Dorfchemnitz/Sayda/Clausnitz erfolgt geheim unter Verwendung einheitlich hergestellter Stimmzettel, auf denen in alphabetischer Reihenfolge die Kandidaten aufgeführt sind. Jeder Wähler kreuzt auf dem Stimmzettel die Kandidaten seiner Wahl an, höchstens jedoch neun Namen. Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

1. nicht vom Kirchenvorstand hergestellt wurde oder für einen anderen Stimmbezirk gültig ist,

2. den Willen des wählenden Gemeindeglieds nicht zweifelsfrei erkennen lässt,

3. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält,

4. mehr Kennzeichnungen als zu Wählende enthält oder

5. keine Kennzeichnung enthält.

Kirchgemeindeglieder, die von der Briefwahl Gebrauch machen, müssen ihren Wahlbrief bis zum Beginn des Wahlvorganges dem Kirchenvorstand zuleiten oder dafür sorgen, dass er während des Wahlvorganges dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes/des Wahlausschusses/des Wahlvorstandes übergeben wird. Später eingegangene Wahlbriefe sind ungültig und können deshalb bei der Erstellung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt werden.

Hingewiesen wird besonders auf folgende Bestimmungen der Kirchenvorstandsbildungsordnung (KVBO):

§ 1 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 KV BO lauten:

„Ehegatten, Eltern und ihre Kinder sowie Geschwister können nicht Mitglieder desselben Kirchenvorstandes sein.“

„Dem Kirchenvorstand darf nicht mehr als ein Mitarbeiter angehören, der bei der Kirchgemeinde angestellt ist.“

§ 10 Absatz 3 Satz 3 bis 5 KV BO lauten:

„Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei mehreren Kandidaten gemäß § 1 Absatz 4 Satz 1 oder § 1 Absatz 5 ist nur derjenige gewählt, der jeweils die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

§ 12 Absatz 2 KV BO lautet:

„Einer der Berufungsplätze ist für eine die Jugend vertretende Person im Alter von 16 bis 27 Jahren vorzusehen, sofern sich unter den gewählten Kirchenvorstehern nicht bereits eine Person zwischen 18 und 27 Jahren befindet. Ist die die Jugend vertretende

Person unter 18 Jahre alt, ist das schriftliche Einverständnis der Sorgerechtsinhaber für eine Mitarbeit im Kirchenvorstand Voraussetzung für die Berufung. Ist die die Jugend vertretende Person unter 18 Jahre alt, hat sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Antrags- und Rederecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres auch das Stimmrecht. Ist die die Jugend vertretende Person minderjährig, so bleibt sie bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit des Kirchenvorstands im Sinne von § 18 Absatz 1 Satz 1 KG O bis zum

Eintritt der Volljährigkeit unberücksichtigt. Steht keine die Jugend vertretende Person im Sinne von Satz 1 zur Verfügung, kann die Berufung eines anderen zum Kirchenvorsteher wählbaren Kirchgemeindegliedes erfolgen.“

Weiterführende Informationen unter: